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Handschlag über einem Besprechungstisch mit Unterlagen und einem Hausmodell

Anwalt für Immobilienübertragung in München

Immobilienübertragung in München klar gestalten und passend für Ihre Zukunft regeln.

HUBER LEX begleitet Sie bei der Übertragung von Häusern, Wohnungen und anderem Immobilieneigentum. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen, entwickeln Ihre individuelle Gestaltung und begleiten die Umsetzung.

Johannes Huber

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Eine Kanzlei, die Immobilienrecht nicht auch macht, sondern ausschließlich.

  • Seit über 16 Jahren im Immobilienrecht
  • Zwei Standorte: München und Hamburg
  • Ein Team aus Spezialisten für dieses eine Gebiet
  • Buchautor: „Kaufen schlägt Mieten!“

Bekannt aus:

  • Volksfreund
  • Bayerischer Rundfunk
  • Merkur.de
  • Frankfurter Rundschau

Typische Situation

Wer Eigentum weitergibt, entscheidet heute über Vermögen von morgen.

Vielleicht möchten Sie Ihr Haus an Ihre Kinder übertragen. Eine Eigentumswohnung innerhalb der Familie weitergeben. Ihre Nachfolge frühzeitig ordnen. Oder bereits zu Lebzeiten klare Eigentumsverhältnisse schaffen.

Mit der Übertragung verändern sich Eigentum, Rechte und häufig auch wirtschaftliche Verhältnisse.

Deshalb lohnt es sich, früh zu klären:

  • Wer soll Eigentümer werden?
  • Welche Rechte möchten Sie selbst behalten?
  • Welche Gegenleistungen oder Verpflichtungen sollen gelten?
  • Wie soll die Immobilie künftig genutzt werden?
  • Welche bestehenden Verträge oder Belastungen sind relevant?
  • Wie fügt sich die Übertragung in Ihre persönliche Vermögensplanung ein?

Eine gute Immobilienübertragung regelt mehr als den Eigentümerwechsel. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Gestaltungsmöglichkeiten

Ihre Immobilie lässt sich so übertragen, wie es zu Ihrer Situation passt.

Die passende Gestaltung hängt davon ab, was Sie mit der Übertragung erreichen möchten. HUBER LEX begleitet unter anderem bei:

  • Schenkung einer Immobilie

    Eigentum bereits zu Lebzeiten weitergeben und die rechtlichen Bedingungen klar festhalten.

  • Übertragung an Kinder oder Angehörige

    Haus oder Wohnung innerhalb der Familie übertragen und Rechte sowie Verpflichtungen passend gestalten.

  • Vorweggenommene Vermögensnachfolge

    Immobilieneigentum frühzeitig ordnen und den Übergang zur nächsten Generation strukturieren.

  • Übertragung mit Wohnrecht oder Nießbrauch

    Eigentum weitergeben und gleichzeitig bestimmte Nutzungsrechte für den bisherigen Eigentümer sichern.

  • Verkauf innerhalb der Familie

    Eine Immobilie kann innerhalb der Familie auch verkauft statt verschenkt werden. Je nach Gestaltung kann das wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll sein. HUBER LEX strukturiert den Verkauf rechtlich und stimmt die Gestaltung bei Bedarf mit der steuerlichen Beratung ab.

  • Übertragung vermieteter Immobilien

    Bei vermieteten Immobilien stehen für Investoren Rendite, Mietverhältnisse und die wirtschaftliche Tragfähigkeit im Vordergrund. HUBER LEX berücksichtigt bestehende Mietverträge, Einnahmen, Rechte und Pflichten sowie die Auswirkungen der Übertragung auf die weitere Bewirtschaftung.

Was zusammenpassen sollte

Eigentum, Nutzung und persönliche Ziele gehören gemeinsam auf den Tisch.

Bei einer Immobilienübertragung greifen mehrere Fragen ineinander.

Je nach Fall betrachtet HUBER LEX unter anderem:

  • Eigentumsverhältnisse und Grundbuch
  • gewünschte Übertragungsstruktur
  • Wohnrechte und Nießbrauch
  • bestehende Belastungen
  • Mietverhältnisse
  • Regelungen bei Eigentumswohnungen
  • relevante WEG-Unterlagen
  • notarielle Vertragsgestaltung
  • persönliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten
  • mögliche erbrechtliche Bezüge

Steuerliche Auswirkungen können erheblichen Einfluss auf die gewählte Struktur haben. Deshalb wird die rechtliche Gestaltung bei Bedarf mit der steuerlichen Beratung abgestimmt.

Rechtsanwalt von HUBER LEX mit verschränkten Armen im Eingangsbereich der Kanzlei

HUBER LEX

Eine gute Übertragung schafft klare Verhältnisse für beide Seiten.

HUBER LEX betrachtet zuerst das Ziel hinter der Übertragung: Was möchten Sie erreichen? Danach werden die rechtlichen Möglichkeiten so eingeordnet, dass Sie verstehen:

  • welche Gestaltung zu Ihrem Ziel passt
  • welche Rechte übertragen werden
  • welche Rechte Sie behalten können
  • welche Folgen die gewählte Struktur hat
  • welche Punkte vor der notariellen Umsetzung geklärt werden sollten

Sie erhalten eine rechtliche Gestaltung, deren Bedeutung Sie selbst nachvollziehen können: praktische Bedeutung erklärt, Möglichkeiten entwickelt, klare Orientierung für die Entscheidung.

In drei Schrittenzu einer klar geregelten Immobilienübertragung.

  1. Sie schildern, was Sie erreichen möchten

    Wir besprechen die Immobilie, die beteiligten Personen und Ihre Vorstellungen für die Übertragung.

  2. HUBER LEX entwickelt die passende rechtliche Gestaltung

    Die relevanten Unterlagen und Rahmenbedingungen werden eingeordnet.

    Sie erfahren, welche Möglichkeiten bestehen und welche Gestaltung zu Ihrer Situation passt.

  3. Die Übertragung wird klar vorbereitet

    Die gewählte Struktur wird für die weitere Umsetzung vorbereitet und mit den erforderlichen Beteiligten abgestimmt.

    Sie wissen, was geregelt wird und welche Auswirkungen die Übertragung für Sie hat.

Zwei Anwälte der Kanzlei im Gespräch vor dem Eingang eines Altbaus

Übertragung und Schenkung

Schenkung und Immobilienübertragung greifen häufig direkt ineinander.

Viele Immobilien werden innerhalb der Familie bereits zu Lebzeiten weitergegeben. Dabei geht es häufig gleichzeitig um mehrere Ziele:

  • Vermögen an die nächste Generation weitergeben
  • Eigentumsverhältnisse frühzeitig ordnen
  • eigene Nutzungsrechte erhalten
  • klare Regelungen innerhalb der Familie schaffen
  • spätere Nachfolge bereits heute strukturieren

Auf dieser Seite steht die rechtliche Gestaltung der Übertragung im Mittelpunkt. Vertiefte Fragen zu Schenkung, vorweggenommener Erbfolge und Immobilien im Nachlass beantwortet die Seite zu Erben und Schenken.

Häufige Fragen zur Immobilienübertragung in München.

Wie kann ich eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen?

Eine Immobilie kann beispielsweise im Rahmen einer Schenkung oder einer individuell gestalteten Übertragung weitergegeben werden.

Entscheidend ist, welche Ziele Sie verfolgen und welche Rechte oder Verpflichtungen zwischen den Beteiligten bestehen sollen.

Kann ich mein Haus an meine Kinder überschreiben und weiter darin wohnen?

Für solche Situationen können beispielsweise Wohnrechte oder ein Nießbrauch Teil der Gestaltung sein.

Welche Regelung besser zu Ihrer Situation passt, hängt davon ab, welche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte Sie nach der Übertragung behalten möchten.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienübertragung benötigt?

Das richtet sich nach Immobilie und Gestaltung. Relevant können unter anderem Grundbuchinformationen, bestehende Verträge, Unterlagen zur Immobilie und bei Eigentumswohnungen weitere WEG-Dokumente sein.

HUBER LEX klärt zu Beginn, welche Unterlagen für Ihren konkreten Fall benötigt werden.

Brauche ich für die Immobilienübertragung einen Notar?

Die Übertragung von Grundeigentum wird notariell umgesetzt.

Die anwaltliche Beratung setzt bereits bei der Frage an, wie die Übertragung gestaltet werden soll und welche Regelungen Ihren Interessen entsprechen. HUBER LEX bereitet diese rechtliche Entscheidung mit Ihnen vor und begleitet die weitere Umsetzung.

Welche Rolle spielen Wohnrecht und Nießbrauch?

Beide Gestaltungen können es ermöglichen, Rechte an einer Immobilie auch nach der Eigentumsübertragung zu behalten.

Welche Variante sinnvoll ist, richtet sich nach Ihren persönlichen Zielen, der Nutzung der Immobilie und der gewünschten rechtlichen Stellung.

Welche steuerlichen Fragen entstehen bei einer Immobilienübertragung?

Insbesondere bei unentgeltlichen Übertragungen können steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen.

Die konkrete steuerliche Bewertung sollte mit der zuständigen steuerlichen Beratung abgestimmt werden. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung können anschließend aufeinander abgestimmt werden.

Kann auch eine vermietete Immobilie übertragen werden?

Ja. In diesem Fall gehören bestehende Mietverhältnisse zu den Rahmenbedingungen, die bei der Übertragung berücksichtigt werden sollten — ebenso wie Einnahmen, Rechte und Pflichten und die Auswirkungen auf die weitere Bewirtschaftung.

Berät HUBER LEX bei Immobilienübertragungen nur in München?

Nein. HUBER LEX berät Mandanten deutschlandweit. Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in München und Hamburg möglich. Die meisten Mandate betreuen wir inzwischen vollständig digital.

Immobilienübertragung in München klar gestalten und passend für Ihre Zukunft regeln.

Ob Übertragung an die nächste Generation, Schenkung oder eine individuelle Regelung: Klären Sie frühzeitig, welche Gestaltung zu Ihrer Immobilie und Ihren persönlichen Zielen passt.