
Erben und Schenken von Immobilien in München
Immobilienvermögen weitergeben und klare Verhältnisse für die nächste Generation schaffen.
HUBER LEX begleitet Sie bei Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge und rechtlichen Fragen rund um geerbte Immobilien. Mit einer Gestaltung, die Eigentum, Nutzung und Ihre persönlichen Ziele zusammenbringt.

Johannes Huber
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Eine Kanzlei, die Immobilienrecht nicht auch macht, sondern ausschließlich.
- Seit über 16 Jahren im Immobilienrecht
- Zwei Standorte: München und Hamburg
- Ein Team aus Spezialisten für dieses eine Gebiet
- Buchautor: „Kaufen schlägt Mieten!“
Ausgangssituation
Eine Immobilie weiterzugeben bedeutet mehr, als einen neuen Eigentümer einzutragen.
Ein Haus oder eine Wohnung ist häufig ein wesentlicher Teil des Familienvermögens.
Wer dieses Vermögen weitergeben möchte, entscheidet gleichzeitig über zukünftige Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und das Miteinander innerhalb der Familie.
Typische Fragen entstehen dabei früh:
- Wer soll die Immobilie erhalten?
- Wann ist der passende Zeitpunkt für die Übergabe?
- Welche Rechte soll der bisherige Eigentümer behalten?
- Wie werden mehrere Kinder oder Erben berücksichtigt?
- Welche Verpflichtungen sollen mit der Übertragung verbunden sein?
- Wie greifen rechtliche und steuerliche Gestaltung ineinander?
Je früher diese Punkte geklärt sind, desto klarer lässt sich die Immobiliennachfolge gestalten.
Der beste Zeitpunkt für die Übertragung war vor zehn Jahren. Der zweitbeste ist jetzt.
Wer etwas zu verschenken oder zu vererben hat, spürt selten den Druck, das Thema tatsächlich anzugehen. Dabei ist es fast immer besser, eine Immobilie früher als später zu übertragen.
Zum Beispiel, weil Immobilienwerte steigen und sich die steuerlichen Möglichkeiten mit der Zeit verschlechtern können. Wer früh regelt, bestimmt selbst, wie das Vermögen weitergegeben wird — statt es später den Umständen zu überlassen.
Immobilie zu Lebzeiten schenken
Wer früh gestaltet, kann selbst bestimmen, wie Immobilienvermögen weitergegeben wird.
Eine Schenkung zu Lebzeiten eröffnet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach persönlicher Situation kann beispielsweise geregelt werden:
Immobilie an Kinder übertragen
Eigentum bereits heute weitergeben und den Übergang zur nächsten Generation verbindlich gestalten.
Wohnrecht vereinbaren
Die Immobilie übertragen und gleichzeitig die eigene Nutzung bestimmter Räume oder der gesamten Immobilie absichern.
Nießbrauch gestalten
Eigentum weitergeben und bestimmte Nutzungs- oder Ertragsrechte beim bisherigen Eigentümer belassen.
Gegenleistungen und Pflichten regeln
Vereinbarungen zwischen den Beteiligten klar dokumentieren und in die Übertragung integrieren.
Familiäre Nachfolge strukturieren
Mehrere Kinder, weitere Vermögenswerte und zukünftige Erbfragen in die Planung einbeziehen.
Welche Gestaltung passt, hängt vom Ziel hinter der Schenkung ab. Entscheidend ist, dass Eigentumswechsel und persönliche Absicherung gemeinsam gedacht werden.
Immobilie erben
Mit einer geerbten Immobilie entstehen neue Rechte und neue Entscheidungen.
Mit dem Erbfall geht Immobilieneigentum auf die Erben über. Danach stellen sich häufig ganz praktische Fragen:
- Wer ist Eigentümer geworden?
- Gehört die Immobilie mehreren Erben gemeinsam?
- Wie soll sie künftig genutzt werden?
- Möchte ein Erbe die Immobilie übernehmen?
- Soll sie vermietet oder verkauft werden?
- Welche bestehenden Rechte und Belastungen sind zu berücksichtigen?
- Welche Vereinbarung schafft innerhalb einer Erbengemeinschaft klare Verhältnisse?
Gerade bei mehreren Beteiligten hilft eine frühzeitige rechtliche Einordnung dabei, die möglichen Wege sichtbar zu machen.
Erstgespräch anfragen
Rechtliche Gestaltung
Eigentum, Nutzung und Nachfolge sollten am Ende dieselbe Richtung verfolgen.
HUBER LEX betrachtet deshalb je nach Fall unter anderem:
- Eigentumsverhältnisse
- Grundbuchsituation
- Schenkungs- und Übertragungsverträge
- Wohnrechte
- Nießbrauch
- bestehende Belastungen
- Mietverhältnisse
- Besonderheiten bei Eigentumswohnungen
- Vereinbarungen innerhalb der Familie
- erbrechtliche Bezüge
- die spätere notarielle Umsetzung
Steuerliche Folgen können die gewählte Gestaltung wesentlich beeinflussen. Deshalb wird die rechtliche Struktur bei Bedarf mit Steuerberatung oder weiteren Fachberatern abgestimmt.

HUBER LEX
Eine gute Nachfolgeregelung soll für heute passen und auch morgen noch verständlich sein.
HUBER LEX beginnt mit Ihren Zielen: Was möchten Sie mit der Immobilie erreichen? Wer soll profitieren? Welche Rechte möchten Sie behalten? Darauf aufbauend werden die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verständlich eingeordnet.
Sie sollen anschließend wissen:
- welche Struktur zu Ihren Zielen passt
- welche Rechte übertragen werden
- welche Rechte bestehen bleiben
- welche Folgen die Gestaltung hat
- welche Punkte vor der Umsetzung geklärt werden sollten
So wird aus einer komplexen Vermögensfrage eine nachvollziehbare Entscheidung.
Drei Schrittezu einer klar geregelten Immobiliennachfolge.
Ziele und familiäre Situation klären
Sie schildern, wem die Immobilie gehört, wie sie künftig genutzt werden soll und was Sie mit der Übergabe erreichen möchten.
Passende Gestaltung entwickeln
HUBER LEX ordnet die rechtlichen Möglichkeiten ein und arbeitet heraus, welche Struktur zu Ihrer Situation passt.
Umsetzung vorbereiten
Die gewählte Gestaltung wird für die weitere notarielle und gegebenenfalls steuerliche Abstimmung vorbereitet.
Sie wissen, was geregelt wird und welche Folgen die Entscheidung für die Beteiligten hat.

Abgrenzung
Schenkung und Nachfolge bestimmen das Warum. Die Immobilienübertragung regelt das Wie.
Auf dieser Seite geht es vor allem um die Weitergabe von Immobilienvermögen innerhalb der Familie und über Generationen hinweg.
Wenn der Eigentumswechsel bereits feststeht und die konkrete rechtliche Umsetzung im Mittelpunkt steht, finden Sie weitere Informationen auf der Seite zur Immobilienübertragung.
Erben und Schenken
Nachfolge, Familie, Vermögensweitergabe und Gestaltung.
Immobilienübertragung
Konkreter Eigentumswechsel und rechtliche Umsetzung.
Zur ImmobilienübertragungUnverbindlich, am Telefon oder im Online-Meeting.
Häufige Fragen zum Erben und Schenken von Immobilien in München.
Kann ich mein Haus bereits zu Lebzeiten an meine Kinder übertragen?
Ja. Immobilien können zu Lebzeiten beispielsweise im Rahmen einer Schenkung auf Kinder oder andere Personen übertragen werden.
Dabei kann gleichzeitig geregelt werden, welche Rechte der bisherige Eigentümer behält und welche Verpflichtungen mit der Übertragung verbunden sind.
Kann ich mein Haus verschenken und trotzdem darin wohnen bleiben?
Eine entsprechende Gestaltung kann beispielsweise über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch erfolgen.
Welche Lösung zur persönlichen Situation passt, hängt insbesondere davon ab, welche Nutzungs- und Vermögensrechte nach der Übertragung bestehen bleiben sollen.
Was ist eine vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien?
Damit wird die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten im Hinblick auf die spätere Vermögensnachfolge bezeichnet.
Bei Immobilien können dadurch Eigentumsverhältnisse bereits frühzeitig gestaltet und mit individuellen Regelungen verbunden werden.
Was passiert mit einer Immobilie, wenn mehrere Personen erben?
Gehört eine Immobilie mehreren Erben, müssen Entscheidungen über Nutzung, Verwaltung oder eine mögliche Verwertung gemeinsam eingeordnet werden.
Je nach Ziel kann beispielsweise eine Übernahme durch einen Beteiligten, eine einvernehmliche Regelung oder eine andere Gestaltung in Betracht kommen.
Welche Unterlagen sind für die Beratung wichtig?
Je nach Fall können beispielsweise Grundbuchinformationen, vorhandene Testamente oder Erbverträge, frühere Übertragungsverträge, Mietverträge und weitere Immobilienunterlagen relevant sein.
Zu Beginn klärt HUBER LEX, welche Dokumente für Ihre konkrete Situation benötigt werden.
Welche Rolle spielt der Notar bei einer Schenkung von Immobilien?
Die Übertragung von Immobilieneigentum wird notariell umgesetzt.
Die anwaltliche Beratung setzt bereits vorher an und klärt mit Ihnen, welche rechtliche Gestaltung Ihren Zielen entspricht und welche Regelungen in die Umsetzung einfließen sollten.
Welche steuerlichen Folgen hat eine Immobilienschenkung?
Schenkungen und Erbfälle können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Dabei spielen unter anderem Wert, Verwandtschaftsverhältnis und die konkrete Gestaltung eine Rolle.
Die individuelle steuerliche Bewertung sollte durch eine entsprechende Steuerberatung erfolgen. HUBER LEX kann die rechtliche Gestaltung anschließend mit den steuerlichen Anforderungen zusammenführen.
Berät HUBER LEX zum Erben und Schenken von Immobilien nur in München?
Nein. HUBER LEX berät Mandanten deutschlandweit. Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in München und Hamburg möglich. Die meisten Mandate betreuen wir inzwischen vollständig digital.
Immobilienvermögen weitergeben und klare Verhältnisse für die nächste Generation schaffen.
Ob Schenkung zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge oder eine geerbte Immobilie: Klären Sie frühzeitig, welche Gestaltung zu Ihrem Eigentum, Ihrer Familie und Ihren Zielen passt.



